Kapitel 36
(1)Darauf antwortete Ariovist: Es sei Kriegsrecht, daß diejenigen, die
gesiegt hätten, denjenigen, die sie besiegt hätten, geböten, wie sie
wollten; ebenso pflege das römische Volk nicht nach der Vorschrift eines
anderen, sondern nach seinem eigenen Gutdünken zu gebieten.
(2) Wenn er selbst dem römischen Volke nicht vorschreibe, wie es sein Recht
auszuüben habe, so dürfe er auch vom römischen Volke in seinem Rechte
nicht gehindert werden.
(3) Die Häduer seien ihm, da sie das Kriegsglück versucht und gekämpft hätten und überwunden worden seien, tributpflichtig geworden.
(4) Cäsar begehe ein großes Unrecht, da er ihm wodurch seine Ankunft die Steuereinkünfte geringer mache (schmälere).
(5) Den Häduern werde er die Geiseln nicht zurückgeben, doch werde er
weder mit ihnen noch mit ihren Bundesgenossen zu Unrecht Krieg anfangen,
wenn sie bei dem verharrten, worüber man sich geeinigt habe, und ihm
jährlich ihren Tribut zahlten; täten sie das nicht, so werde ihnen der
Brudertitel des römischen Volkes sehr wenig nützen.
(6) Wenn Cäsar ihm ankündige, er werde Gewalttätigkeiten gegen die Häduer nicht ungeahndet lassen, (so möge er wissen,) noch niemand habe mit ihm ohne sein
Verderben gekämpft.
(7) Wenn er Lust habe, solle er nur kämpfen: er werde merken, was unbesiegte Germanen, überaus in den Waffen geübt, die vierzehn Jahre lang unter kein Dach gekommen seien, durch Tapferkeit zu leisten vermochten.